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Schwangerschaft

Mir ist es sehr wichtig, Ihnen als werdender Mutter eine umfassende Betreuung und Beratung ohne Zeitdruck anbieten zu können.
Alle Untersuchungen werden nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt.
Zusätzlich informiere ich Sie selbstverständlich über weitere, sinnvolle Untersuchungen, die aktuell nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind.

Schwangerschaftsfeststellung:

Bei Ausbleiben der Menstruationsblutung ist die Durchführung eines Urintests bzw. einer Blutabnahme zur Bestätigung möglich.
Erstmalig etwa 4 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung besteht die Möglichkeit, im Ultraschall eine Schwangerschaft festzustellen.

7.-11. Schwangerschaftswoche:

Etwa 6-8 Wochen nach dem ersten Tag Ihrer letzten Regelblutung ist Ihr Baby bereits einige Millimeter groß, und ich kann Ihnen den Herzschlag Ihres Kindes im Ultraschall zeigen bzw. eine Mehrlingsschwangerschaft feststellen.

Es folgt die 1. Mutter-Kind-Pass Untersuchung mit der darin vorgesehenen Blutabnahme (Blutbild, Blutgruppe+Rh-Faktor, Röteln- Toxoplasmose- Lues- und HIV-Antikörpern, Rh-Antikörper-Suchtest).
Weiters berate ich Sie über zusätzliche pränataldiagnostische Untersuchungen und bei Bedarf überweise Sie gerne an mir persönlich bekannte Spezialisten.

Dies wären

das Erst-Trimester Screening/Combined Test/OSCAR: SSW 11-14

Es wird mittels Ultraschall eine Hautfalte im kindlichen Nackenbereich gemessen, bei deren Verdickung der Verdacht auf eine genetische Anomalie besteht. Ergänzend zur Nackenfaltenmessung können weitere Hormone im mütterlichen Blut bestimmt werden, was die Entdeckungsrate für chromosomale (Erbgut) Fehlbildungen auf ca. 90-95% erhöht.

sowie das Zweit-Trimester Screening: SSW 20-22

Beim Organscreening erfolgt hingegen eine genaue, aufwendige Ultraschalluntersuchung des Kindes, bei der alle wichtigen Organe, sowie das Gesicht, der Kopf, die Wirbelsäule, die Bauchwand und die Extremitäten beurteilt werden. Besonderes Augenmerk wird auf die Beurteilung des fetalen Herzens und Gehirns geworfen.

15.-22. Schwangerschaftswoche:

In diese Zeitspanne fällt die 2. Mutter-Kind-Pass Untersuchung.
Die Blutbefunde werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen, auffällige Befunde besprochen und – auf Wunsch- die Überweisung zum Organscreening veranlasst. Nun ist auch die „Interne Untersuchung“ beim Arzt für Allgemeinmedizin durchführbar.

25.-28. Schwangerschaftswoche:

Es folgen die 3. Mutter-Kind-Pass Untersuchung und die zweite vorgeschriebene Blutabnahme (Blutbild, HBsAntigen, Toxoplasmose-Kontrolluntersuchung).
Bei Rhesus-negativer Blutgruppe ist die Verabreichung der Anti-D-Prophylaxe empfehlenswert. Zu diesem Zeitpunkt überweise ich Sie an ein Labor, um den Glucosetoleranztest durchzuführen, um Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig erkennen zu können.

30.-34. Schwangerschaftswoche:

In diesem zeitlichen Bereich erfolgt die 4. Mutter-Kind-Pass Untersuchung. Die Blutbefunde werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen und Auffälligkeiten mit Ihnen besprochen.

35.-38. Schwangerschaftswoche:

Es folgt die 5. und somit letzte Mutter-Kind-Pass Untersuchung.

Bei jeder Mutter-Kind-Pass Untersuchug wird eine Harnkontrolle und eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt und nach Möglichkeit die Entwicklung des Babys und seiner Organe kontrolliert.

Die Ultraschallkontrolle ist nach heutigem Wissensstand auch bei wiederholter Anwendung für das Kind völlig ungefährlich. Jedoch lassen sich nicht alle Fehlbildungen damit diagnostizieren. Chromosomale Fehlbildungen (z.B. Down-Syndrom/Trisomie 21), können mittels Ultraschall nur schwer nachgewiesen werden. Viele andere schwere Erkrankungen lassen sich naturgemäß mit Hilfe der Pränataldiagnostik nicht feststellen. Ob ein Kind unter einer schweren Stoffwechselerkrankung leidet oder eine geistige Behinderung aufweist, lässt sich leider nicht vorhersagen!